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Firmenzertifizierung

Fachbetriebe können fünf verschiedene Zertifikate erwerben:

  • Das Zertifikat "Koax-Installation" wurde für Fachbetriebe definiert, die ausschließlich in der Netzebene 4 tätig werden.
  • Das Zertifikat "Multimedia-Installation" wurde für Fachbetriebe definiert, die in Netzebene 5 tätig werden. Dieses Zertifikat wird als Ergänzung zum Zertifikat "Koax-Installation" ausgegeben.
  • Das Zertifikat "Anschlussnetze" zeichnet Fachbetriebe aus, die auch Arbeiten in der Netzebene 3 durchführen, sich dabei aber auf die koaxiale Technik von Breitband-Kabelnetzen beschränken.
  • Fachbetriebe, die zusätzlich auch LWL-Systeme aufbauen und Kopfstellen errichten, können das Zertifikat "LWL-Installation" erwerben.
  • Fachbetriebe, die sich auf das Errichten von Satelliten-Empfangsanlagen spezialisiert haben, können das Zertifikat "SAT-Anlagentechnik" erwerben.

Die Arbeitsgebiete entsprechen damit den Profilen der gleichnamigen Personenzertikate.

Das Firmenzertifikat "Koaxinstallation" kann auf Anforderung des Fachbetriebs um die Bereiche "Multimedia-Installation" und/oder "SAT-Anlagentechnik" ergänzt werden.

Übersicht über bereits zertifizierte Firmen

Anforderungen

Firmen, die sich zertifizieren lassen wollen, müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Es muss sich um einen eingetragenen Gewerbebetrieb handeln.
  • Mindestens eine Person im Betrieb muss ein zum Arbeitsgebiet passendes Personenzertifikat aufweisen, das dem aktuellen Stand entspricht.
  • Der Fachbetrieb muss sich verpflichten, dafür zu sorgen, dass von den in einem Projekt tätigen Mitarbeitern (d.h. auch temporär beschäftigte und die von Subunternehmen) mindestens jeder vierte ein zur ausgeübten Tätigkeit passendes Zertifikat aufweist.
  • Der Fachbetrieb muss einen Nachweis über interne fachliche Einweisungen für die in einem Projekt tätigen, nicht zertifizierten Mitarbeiter (auch temporär beschäftigte und die von Subunternehmen) führen.
  • Der Fachbetrieb muss dafür Sorge tragen, dass jede abgeschlossene Installationsarbeit von einer zertifizierten Fachkraft durchgeführt oder verantwortlich überprüft wird.
  • Der Fachbetrieb verpflichtet sich zur Dokumentation der durchgeführten Arbeiten, auch wenn diese nicht ausdrücklich vom Auftraggeber gefordert sein sollte. Zur Dokumentation gehören: Nachvollziehbare Planung, Messprotokolle, revidierter Plan (Ist-Zustand, "Rotbericht", "as built"), Bautagebuch, und Materialnachweis.
  • Jede Fachkraft muss mit den erforderlichen Werkzeugen ausgestattet werden.1)
  • Es muss eine Mindestausstattung mit Messgeräten zur Verfügung stehen.1)
  • Der Fachbetrieb muss seine aktive Bereitschaft erklären, sich Audits durch die dibkom zu unterziehen.
  • Es müssen (spätestens bei Rezertifizierungen) Referenzen nachgewiesen werden. (Über Ausnahmen entscheidet der Zertifizierungsausschuss der dibkom.)

1)Eine umfassende Liste mit empfohlener Ausstattung für Fachbetriebe (Werkzeuge und Messgeräte) steht zum Download bereit.

Erlöschen der Gültigkeit eines Zertifikates

Das Zertifikat erlischt:

  • automatisch nach 2 Jahren (Datum auf dem Zertifikat), wenn kein Re-Zertifizierungs audit durchgeführt wird,
  • wenn ein Audit nicht bestanden wurde,
  • bei Wegfall von einer der aufgezählten zehn Anforderungen, wobei eine Meldepflicht seitens des Fachbetriebes besteht,
  • wenn das Personenzertifikat des Hauptverantwortlichen des Unternehmens nicht mehr dem aktuellen Stand der dibkom entspricht,
  • wenn die gemäß Herstellerempfehlungen vorgesehene regelmäßige Überprüfung der Messgeräte nicht nachgewiesen wird

Zertifizierungsverfahren

Fachbetriebe, die sich zertifizieren lassen wollen, erteilen der dibkom-Geschäftsstelle eine Selbstauskunft an Hand der von der dibkom erstellten Checklisten

  • Antrag für Zertifikat "Koaxinstallation",
  • Antrag für Zertifikat "Anschlussnetze“
  • Antrag für Zertifikat „LWL-Installation“
  • Antrag für Zertifikat „SAT-Anlagentechnik“

Diese Checklisten enthalten neben der Selbstauskunft eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung der oben beschriebenen Anforderungen. Nach positiver Überprüfung der formalen Voraussetzungen wird durch von der dibkom bestellte unabhängige Sachverständige (dibkom-Auditoren) ein erstes kostenpflichtiges Audit durchgeführt. Das Zertifikat wird bei positivem Ergebnis des Audits ausgestellt.

Mit diesem Zertifizikat erhält der Fachbetrieb gleichzeitig das Recht auf Verwendung des zugewiesenen dibkom-Logos (z.B. "dibkom-zertifizierter Fachbetrieb für Anschlussnetze").

Audits

Neben dem ersten Zertifizierungsaudit kann die dibkom zur Kontrolle auf dauerhafte Einhaltung der Verpflichtungen auch unangekündigt Audits durchführen. Gegen Erstattung der Kosten kann sich ein Fachbetrieb davon unabhängig jederzeit freiwillig von dibkom auditieren lassen. Darüber hinaus ist auch eine Auditierung auf Anfrage eines Autraggebers des zertifizierten Fachbetriebes möglich. Die dibkom behält sich in allen diesen Fällen das Recht auf Kontrollen vor Ort, d.h. auch auf Baustellen, vor.

Re-Zertifizierung

Für die nach zwei Jahren fällige Re-Zertifizierung ist erneut ein Antrag auszufüllen und an die Geschäftsstelle zu senden. Die Geschäftsstelle bestimmt einen Auditor, der den Antrag prüft und entscheidet, welcher Aufwand für die Verlängerung des Zertifikats zu treiben ist. Bei sorgfältig ausgefüllten Anträgen und Beilage aller zugehörigen Unterlagen (wichtig: Kalibriernachweise für alle kalibrierfähigen Messgeräte!) kann in der Regel auf ein erneutes Audit verzichtet werden, was sich dann auch in geringeren Gebühren niederschlägt.

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